Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmebedingungen

Die Veranstaltungen der vhs sind für alle Menschen offen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur schriftlichen Anmeldung! Nur eine rechtzeitige Anmeldung sichert Ihnen Ihren Platz! Für abschlussbezogene Bildungsmaßnahmen sind besondere Voraussetzungen zu erfüllen. Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn eine vorgeschriebene Mindestzahl an Teilnehmenden erreicht ist. Sonderregelungen sind nach der Gebührensatzung für die Volkshochschule Schwerte möglich.

Kursgebühren, Ermäßigungen

Gebühren werden nach der Gebührensatzung für die Volkshochschule Schwerte in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Die jeweils festgesetzten Gebühren können gegen Nachweis vor Beginn
der Veranstaltung um 50% ermäßigt werden für 

  • Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld-II-Empfänger:innen sowie für deren Familienmitglieder bei entsprechendem Nachweis, dass kein eigenes Einkommen vorhanden ist,
  • Studierende und Auszubildende nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes

Eine spätere Ermäßigung ist nicht möglich. Hiervon ausgenommen sind die Gebühren für Schulabschlüsse, die Verwaltungsgebühr und die Nebenkosten sowie die Gebühren für Einzelveranstaltungen und alle Kurse, für die der/die Teilnehmende eine individuelle Förderung nach gesetzlichen Bestimmungen erhalten kann. Auch bei späterem Eintritt in den Kurs wird die volle Gebühr fällig.

Zahl der Teilnehmenden und Gebührenfestlegung

Die Zahl der Teilnehmenden für unsere Normalkurse beträgt in der Regel mindestens neun, wenn nicht anders angegeben. Die Zahl der Teilnehmenden bei der kleinen Lerngruppe beträgt sechs bis acht. Hierfür wird eine höhere Gebühr erhoben. Sollten vor Kursbeginn bzw. spätestens am ersten Abend für Kurse, die als Kleine Lern­gruppe ausgeschrieben sind, mehr als acht Anmeldungen vorliegen, kann aus der kleinen Lerngruppe ein Normalkurs mit der entspre­chenden geringeren Gebühr werden. Sollten für den Normalkurs weniger als neun und für die kleine Lerngruppe weniger als sechs Anmeldungen vorliegen, können durch Nachzahlung der Gebühren für die fehlende Anzahl von Teilnehmenden die fehlenden Gebühren ausgeglichen werden und die Kurse stattfinden.

Unterrichtsmaterialien 

Auf Wunsch wird die Teilnahme an Kursen, Arbeitskreisen und Seminaren - ohne Leistungsbeurteilung - bescheinigt. Fotokopien für den Unterrichtsgebrauch werden von der vhs zur Verfügung gestellt. Für diese und andere Serviceleistungen (z. B. Veranstaltungsdienst etc.) erhebt die vhs eine Verwaltungs- und Druckkostenpauschale in Höhe von 6 € pro Kurs. Diese ist in der Kursgebühr enthalten. 

Verbindliche Anmeldung

Anmeldungen zu allen Kursen und Veranstaltungen sind verbindlich. Ist im Programmheft nichts anderes vermerkt, kann eine Abmeldung nur bis sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung stattfinden.

Rücktritt/Gebührenerstattung

Bei einem Rücktritt nach den o.g. Fristen muss die volle Teilnahmegebühr entrichtet werden, wenn der Platz nicht wieder zu belegen ist. Der Rücktritt ist nur bei der vhs-Geschäftsstelle möglich. Gezahlte Gebühren werden ganz oder teilweise erstattet, wenn eine angekündigte Veranstaltung aus Gründen ausfallen muss, die die vhs zu vertreten hat; weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Eine Kündigung des Vertrages aus anderen Gründen (z.B. Nichtteilnahme am Unterricht) ist ausgeschlossen und entbindet die Teilnehmer:innen nicht von der Zahlungspflicht.

Nachträgliche Ermäßigungen der Kursgebühren sind nicht möglich. Notwendig werdende Programmänderungen wie Verlegungen von Veranstaltungen in andere Räume sowie Wechsel der Kursleiter:innen bleiben der vhs vorbehalten und berechtigen die Teilnehmenden nicht zum Rücktritt. Die Gebührensatzung liegt in der vhs-Geschäftsstelle zur Einsicht aus. Über Anfragen auf Gebührenerstattungen in besonderen Härten entscheidet die vhs-Leitung im Einzelfall. Erfolgt ein Rücktritt bei einem Bildungsurlaubsseminar nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz später als sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird der Teilnahmebetrag erstattet, wenn von der Arbeitsstelle ein schriftlicher Ablehnungsbescheid vorgelegt wird.

Unfallversicherung

Personen, die allgemeinbildende Schulabschlüsse erwerben, stehen gem. § 2 Abs.1 Nr 8 b SGB VII unter Versicherungsschutz bei der Unfallkasse NRW. Ebenso sind Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII gesetzlich unfallversichert. Ob es sich im Einzelfall auch um einen anzuerkennenden Versicherungsfall handelt, kann erst nach Feststellung der jeweiligen Umstände durch die Unfallkasse NRW beurteilt werden. Ansonsten haftet die vhs bei Unfällen nur, soweit sie ein vorsätzliches Verschulden trifft.

Haftung

Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

Datenschutz

Ihre Angaben bei der Anmeldung werden elektronisch gespeichert. Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen der vhs Schwerte.

Hausordnung

Die vhs Schwerte ist in Schulen der Stadt zu Gast. Wir bitten Sie, die jeweils geltenden Hausordnungen zu beachten und in den Unterrichtsräumen nicht zu rauchen. In allen Gebäuden der vhs gilt ein generelles Rauchverbot. 

Widerrufsbelehrung

Wenn Sie Ihre Veranstaltung bei uns per Karte, Fax, E-Mail oder online gebucht haben, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Den Widerruf können Sie ohne  Angaben von Gründen schriftlich bzw. in Textform erklären. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt dieser Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige  Absendung des Widerrufs. Bitte richten Sie Ihr Schreiben an: Volkshochschule im KuWeBe, Am Markt 11, 58239 Schwerte, Tel.: 02304 104-850, E-Mail: info@vhs-schwerte.de 

Besondere Hinweise zum Widerrufsrecht
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung, also mit der Durchführung der Veranstaltung, mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie diese selbst veranlasst haben.