(gültig ab 19.02) Corona - Hinweise für den Zutritt und die Teilnahme an Angeboten der vhs


Die aktuelle Coronaschutzverordnung (Gültigkeit ab 19. Februar - 9. März) regelt, unter welchen Bedingungen Kurse und Veranstaltungen der vhs stattfinden können. Wir bitten hier um Einhaltung und Berücksichtigung dieser Vorschriften. 

2-G Zugangsbeschränkung in fast allen Bereichen:

Aktuell dürfen bis auf die unten genannten Ausnahmen die Angebote der vhs nur noch von immunisierten Personen (2-G)  in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmende ausgeübt werden. Der Zugang wird als Einbahnstraßensystem geregelt. Zutritt erfolgt über eine Lichtschranke über den Eingang am Marktplatz, bitte halten Sie hier Ihren digitalen 2-G Nachweis bereit. 

3-G Zugangsbeschränkung für die Teilnehmenden folgender Bereiche (ausschließlich mit Terminabsprache):

  • nachträgliche Schulabschlüsse und Integrationskurse
  • Beratungsangebote 
  • Eingang zum vereinbarten Termin über den Innenhof der vhs. Der vorgelegte negative Coronatest darf nicht älter als 24 Stunden sein. 

Maskenpflicht: Im gesamten vhs-Gebäude und in den Kursräumen gilt die Maskenpflicht. Eventuell kann bei einzelnen Angeboten von der Maskenpflicht abgesehen werden. Informieren Sie sich zum Kursstart bei der zuständigen Fachbereichsleitung. 

Das Schutz- und Hygienekonzept der vhs wird dementsprechend angepasst.

Wir bitten alle angemeldeten Kursteilnehmer*innen und Interessierten sich an dieser Stelle über kurzfristige Veränderungen hinsichtlich der Coronabestimmungen zu informieren. 

Vielen Dank! 

 

 


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