Berufliche Weiterbildung fördern (lassen)

(Hinweis: Die Volkshochschule Schwerte bietet aktuell keine Beratungen zu Bildungsschecks annehmen. Bis dahin wenden Sie sich bitte an andere Beratungsstellen im  Kreis Unna: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck ) 

 

Mit dem Bildungsscheck NRW, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten an beruflicher Weiterbildung. Der Bildungsscheck NRW richtet sich an Betriebe, Beschäftigte, Selbstständige, Berufsrückkehrende u.a..

Pro Bildungsscheck NRW werden 50% der Weiterbildungskosten, jedoch maximal 500 € gefördert. Jedes Jahr können Beschäftigte sowie Selbstständige einen Bildungsscheck und Betriebe bis zu zehn Bildungsschecks in Anspruch nehmen.

Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte im individuellen Zugang: Menschen aus NRW mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 € bzw. weniger als 40.000 € (mehr als 40.000 € bzw. weniger als 80.000 € bei gemeinsamer Veranlagung), Beschäftigte und Berufsrückkehrende sowie Selbstständige.
  • Beschäftigte im betrieblichen Zugang: kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Der Bildungsscheck kann für Kurse, Seminare, Einzelschulungen, Bildungsurlaube, aber auch für das Nachholen oder die Vorbereitung von Berufsabschlüssen genutzt werden.

Wie erhalten Sie einen Bildungsscheck?

Die Volkshochschule Schwerte kann erst wieder ab Mitte 2022 Beratungen zu Bildungsschecks annehmen. Bis dahin wenden Sie sich bitte an andere Beratungsstellen im Kreis: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck