Die aktuelle Coronaschutzverordnung (Gültigkeit ab 19. Februar - 9. März) regelt, unter welchen Bedingungen Kurse und Veranstaltungen der vhs stattfinden können. Wir bitten hier um Einhaltung und Berücksichtigung dieser Vorschriften.
2-G Zugangsbeschränkung in fast allen Bereichen:
Aktuell dürfen bis auf die unten genannten Ausnahmen die Angebote der vhs nur noch von immunisierten Personen (2-G) in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmende ausgeübt werden. Der Zugang wird als Einbahnstraßensystem geregelt. Zutritt erfolgt über eine Lichtschranke über den Eingang am Marktplatz, bitte halten Sie hier Ihren digitalen 2-G Nachweis bereit.
3-G Zugangsbeschränkung für die Teilnehmenden folgender Bereiche (ausschließlich mit Terminabsprache):
- nachträgliche Schulabschlüsse und Integrationskurse
- Beratungsangebote
- Eingang zum vereinbarten Termin über den Innenhof der vhs. Der vorgelegte negative Coronatest darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Maskenpflicht: Im gesamten vhs-Gebäude und in den Kursräumen gilt die Maskenpflicht. Eventuell kann bei einzelnen Angeboten von der Maskenpflicht abgesehen werden. Informieren Sie sich zum Kursstart bei der zuständigen Fachbereichsleitung.
Das Schutz- und Hygienekonzept der vhs wird dementsprechend angepasst.
Wir bitten alle angemeldeten Kursteilnehmer*innen und Interessierten sich an dieser Stelle über kurzfristige Veränderungen hinsichtlich der Coronabestimmungen zu informieren.
Vielen Dank!