Bildungsurlaub in NRW

Der Bildungsurlaub in NRW gibt Ihnen die notwendige Zeit zum Lernen. Bis zu fünf Tage pro Jahr können Sie für die politische und berufliche Weiterbildung nutzen. Ihr*e Arbeitergeber*in zahlt das Gehalt weiter - und natürlich wird der Bildungsurlaub nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. 

Die Volkshochschule Schwerte ist anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung gemäß § 10 AwbG NRW. Wir führen in unterschiedlichen Bildungsbereichen Bildungsurlaube nach dem § 9 Absatz 1 AwbG NRW durch. Diese sind auf unserer Homepage unter dem Reiter ' Bildungsurlaub' zu finden. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell.

Alle Kurse können Sie selbstverständlich auch ohne Antrag auf Bildungsurlaub belegen!  

 


Wichtige Information für Teilnehmende aus anderen Bundesländern

Jedes Bundesland hat ihre eigenen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Genehmigung von Bildungsurlauben. Da wir auch zahlreiche Teilnehmende aus anderen Bundeländern haben, sind wir selbstverständlich bestrebt, auf Nachfrage unsere Bildungsveranstaltungen auch dort genehmigen zu lassen. Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, da ggf. dieses Verfahren etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

Bitte beachten Sie hierzu:
Eine Garantie für die Genehmigung der Veranstaltungen in anderen Bundesländern kann leider nicht übernommen werden. Manche Bundesländer erheben eine Gebühr für die Genehmigung von Bildungsveranstaltungen. Ggf. müssen wir Ihnen diese Gebühr in Rechnung stellen. Wir informieren Sie selbstverständlich im Vorfeld über diese Kosten.